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Fotos von Geocaches im Netz.

Titelbild Fotos von Geocaches im Netz

Wer heutzutage aufwendig gebaute Geocaches besucht, will als Andenken seiner Erlebnisse auch gerne einige Fotos vom Abenteuer mitnehmen. Diese sind mit dem Handy schließlich auch schnell aufgenommen und in guter Qualität verfügbar. Dagegen ist in der Regel nichts einzuwenden und so manche Lokation ist sicherlich ein lohnendes Motiv und die Erinnerung an dieses Erlebnis hält mit Fotos um einiges länger an. Wer Fotos für sich selbst erstellt und sich an diesen erfreut, um sie im privaten Rahmen z. B. ins Fotoalbum zu kleben, hat nichts zu befürchten. Immer häufiger finden sich in Listings oder am Cache vor Ort jedoch Hinweisschilder mit dem Verbot, die gemachten Aufnahmen zu veröffentlichen.

Im Gegensatz hierzu steht die Versuchung, die mit dem Handy gefertigten Aufnahmen doch sogleich auf diverse Internetplattformen hochzuladen und seine Freunde quasi live an dem Abenteuer teilhaben zu lassen.

Achtung! Hier lauern Gefahren, gerade wenn man diese Fotos auf sozialen Netzwerken oder im Internet allgemein veröffentlichen will oder sie sogar gewerblich verwenden möchte. Hier hat unter bestimmten Umständen der Owner ein Wörtchen mitzureden. Wer z. B. erst ein Privatgrundstück betreten muss um seine Fotos zu fertigen, der unterliegt dem Hausrecht des Besitzers.

Das Recht des Eigentümers findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Nach § 903 Satz 1 BGB kann der Eigentümer einer Sache (z. B. eines Hauses oder Cache) nämlich nach Belieben damit verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter dem gegenüberstehen. Das Ausschließen jedweder Einwirkung würde bei einem Geocache sicherlich keinen Sinn ergeben, jedoch kann der Besitzer/Owner somit auch über die Art der Verwendung bestimmen.

Das "Hausrecht" umfasst nämlich darüber hinaus die Befugnis, das Zutrittsrecht von der Erfüllung von Bedingungen abhängig zu machen (zum Beispiel dem Verbot, Fotos zu veröffentlichen) und es wird als Unverletzlichkeit der Wohnung sogar verfassungsrechtlich durch Art. 13 GG geschützt.

Wenn also ein Owner keine Fotos vom Privatgelände oder Cache wünscht und dieses Bildverbot auch noch gut sichtbar für jeden Besucher anbringt und somit darüber informiert, sollte man sich tunlichst daran halten. Abmahnungen in drei bis vierstelliger Höhe können hier drohen.

Die Rechtslage ist eindeutig. Wer eine Fotografie anfertigt und hierfür ein privates Grundstück betritt und damit die öffentliche Straße verlässt, der unterliegt dem dortigen Hausrecht, aufgrund dessen der Besitzer ein Fotografierverbot verhängen kann.

Daher sollte man sich tunlichst vor der Veröffentlichung eines Fotos z. B. in sozialen Netzwerken oder allgemein offen zugänglich für jeden, die Einwilligung des Eigentümers einholen, ganz besonders dann, wenn man vorhat, die Fotos für kommerzielle Zwecke zu nutzen.

Aber sind jetzt alle Bilder verboten?
Nein!

Bilder von der Straße aus ohne den Privatgrund zu betreten sind erlaubt.
Hierzu gibt es ein vergleichbares Urteil vom Landgericht Köln. (Az. 28 O 578/09)
Dies begründet sich aus den §§ 823, 1004 BGB; § 4 Abs. 1 BDSG demnach sind Abbildung von Straßen und Häusern im Internet auch ohne Zustimmung der Eigentümer zulässig.

Ausnahmen hiervon können jedoch bestehen, wenn ein Urheber- oder Eigentumsrecht besteht, z. B. bei Kunst. Es spricht also im Grundsatz nichts gegen ein analoges Foto der Mona Lisa als altes Kunstwerk, dies wäre nicht urheberrechtlich geschützt, (mit Ausnahme von digitalen Kopien, diese Rechte hat sich Bill Gates gesichert) ein Bild von zeitgenössischen Künstlern sind jedoch fast immer geschützt. Und wenn man ein Bild im Museum von der Mona Lisa anfertigt, kann das Museum dennoch ein Eigentums- oder Hausrecht vertreten, welches Fotografieren im Museum untersagt. So oder so, dieses Thema kann äußerst kompliziert werden und ist selbst von Juristen nicht immer gleich zu durchschauen. Daher sollte man, um sicherzugehen lieber die Einwilligung eines Besitzers einholen. Das erspart auf jeden Fall Ärger und wenn wir mal ehrlich sind, ist die Überraschung für unwissende Cachebesucher immer größer, wenn sie vor ihrem Besuch noch kein Bild im Netz gefunden haben oder?


Was haltet Ihr von Spoilerfotos im Netz und wie seht Ihr die Hinweise zum Bildverbot?



Schlussbemerkung:
Die Blümchen sind keine Anwälte und übernehmen daher auch keine Gewähr für die Rechtssicherheit der hier getroffenen Aussagen im konkreten Einzelfall. Wir empfehlen die Rechtslage bei Bedarf durch einen Juristen prüfen zu lassen.

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Kommentare: 3
  • #1

    Tobias (Freitag, 15 März 2019 21:49)

    Wirfst Du hier nicht einiges durcheinander? Wie viele Dosen liegen denn auf Owners Privatgrund? Dort kann er das Fotografieren verbieten und nur dort. Welchen Schutz nach Art 13 GG hat denn ein Cache? Und für den Urheberrechtsschutz muss auch erst eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht werden. Rein dokumentarische Fotos sind i. A. auch dann zulässig. Also nicht vom Owner kirre machen lassen und bei Problemen anonym veröffentliacchen.

  • #2

    Die Blümchen (Freitag, 15 März 2019 22:11)

    Nun, so wie wir das sehen, ist auch eine Räumlichkeit oder ein Grundstück, auf der mit Genehmigung des Eigentümers ein Cache gelegt wurde das "Hausrecht" anwendbar. Genauso wie auch z. B. in einer gemieteten Wohnung. Hier hat der Vermieter auch das Hausrecht an den Mieter abgetreten. Das kommt natürlich auf den Einzellfall an.
    Grundsätzlich sind wir jedenfalls nicht daran interessiert, wegen eines Bildes auf Konfrontationskurs mit dem Owner zu gehen. Auch veröffentlichen wir nicht anonym und finden ein solches Vorgehen auch nicht erstrebenswert. Schon im Hinblick auf ein gutes Miteinander in der Community.

  • #3

    Sam Marlowe (Freitag, 13 September 2019 00:35)

    Ich denke der Artikel ist gut. Auf jeden Fall regt er zum mitdenken an !
    Grundsätzlich sollte man beim veröffentlichen von Fotos erst einmal Nachdenken bevor man diese vorschnell veröffentlicht. SPOILERN ist ein NoGo. Aber auch wenn man ein vermeintlich unverfängliches Foto vom Logbucheintrag hochlädt oder der Umgebung des Cache, sollte man darüber nachdenken ob nicht evtl. auch die Position in den EXIF Daten mit übertragen wird, was bei Mysterys und Multis äußerst Suboptimal ist.
    Wie schnell man rechtlich daneben liegen kann sieht man ja bei Fotos vom Eiffelturm: Tagsüber kein Problem, nach Einbruch der Dunkelheit, wegen der Lichtinstallation (KUNST !), nicht mehr erlaubt !